Stromkennzeichnung

Die Stromlieferanten sind seit 2006 verpflichtet, ihren Strommix jährlich zu deklarieren. Für Kundinnen und Kunden, die Naturstromprodukte oder andere Ökostromprodukte beziehen, gilt selbstverständlich die jeweilige Stromzusammensetzung gemäss dem gewählten Strommix der TBW.

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