Rechnungserklärung
Energieverrechnung
Unsere Abrechnung im Detail
In unserem Versorgungsgebiet sind flächendeckend Smart Meter im Einsatz. Dadurch erhalten sie viermal im Jahr eine Abrechnung, die Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch entspricht.
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung hilft uns die Rechnungsnummer, Ihre Daten schnell zu finden.
Der Energieverbrauch wird in der Regel quartalsweise nachträglich auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet.
Der Messpunkt bezeichnet den genauen Standort des Zählers. Er ist eindeutig definiert und entspricht den Koordinaten des Zählers.
Hier wird angezeigt, wie viel Strom während der Bezugsperiode verbraucht wurde. Von Montag bis Freitag, 7.00 bis 21.00 Uhr wird der Strom in Normallast (Hochtarif) bezogen. Von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr und am Samstag und Sonntag zählt der Strombezug als Schwachlast (Niedertarif). In der Schwachlast ist der Strom günstiger, da das Netz weniger stark belastet wird.
Die ausgewiesene Zählernummer muss mit der Nummer des Stromzählers übereinstimmen.
Diese Position zeigt die Kosten für den tatsächlich verbrauchten Strom (Hoch- und Niedertarif). Die Preise basieren auf Produktions-, Beschaffungs- und Bereitstellungskosten. Standardmässig erhalten Sie das Produkt Wil.Strom. Auf Wunsch können Sie auch das ökologisch hochwertigere Produkt Wil.Strom Pro oder bei steuerbaren Geräten wie Wärmepumpen und Boilern Wil.Strom flex wählen.
Der Grundpreis deckt feste Leistungen wie den Betrieb des Stromnetzes, die Abrechnung und den Kundendienst ab. Diese Kosten sind unabhängig vom Stromverbrauch.
Die Preise für die Netznutzung (Arbeitspreis) setzen sich aus den Kosten für Transport und Verteilung des Stroms zusammen und werden im Verhältnis zum Verbrauch verrechnet.
Die Kosten für die Systemdienstleistungen werden von der Swissgrid AG erhoben. Sie dienen dazu, die Stabilität des Schweizer Höchstspannungsnetzes sowie eine sichere und zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten.
Das Messwesen umfasst die Installation, den Betrieb und die Verwaltung von Stromzählern sowie die Verarbeitung der Messdaten für die Abrechnung. Dazu gehören auch besondere Messarten wie Summenmessungen, der Einsatz von Wandlern bei höheren Leistungen und virtuelle Zähler, bei denen Verbrauchsdaten rechnerisch erfasst werden.
Die Abgaben umfassen Leistungen an das Gemeinwesen (Stadt Wil) und die Bundesabgabe für die Finanzierung des Einspeisevergütungssystems. Die Stadt Wil erhält einen Beitrag an den Energiefonds. Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gilt als nationale Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien und für die ökologische Sanierung der Wasserkraft.
Die Verbrauchsermittlung zeigt, wie viel Kubikmeter Gas während der Bezusperiode verbraucht wurde. Mit dem Umrechnungsfaktor wird die Kubikmeter-Anzahl in Kilowattstunden umgerechnet, womit die Gaskosten berechnet werden. Der Faktor ist unter anderem von der Zusammensetzung des Gases abhängig und wird mitunter von der Vorlieferantin bestimmt.
Die ausgewiesene Zählernummer muss mit der Nummer des Gaszählers übereinstimmen.
Die Kosten für das gelieferte Gas setzen sich aus dem Preis für den Verbrauch und der CO2-Abgabe zusammen. Die Preise basieren auf den Beschaffungs- und Bereitstellungskosten für die verbrauchte Energie. Die CO2-Abgabe wird auf fossilen Brennstoffen erhoben und setzt Anreize zum sparsamen Verbrauch und zum vermehrten Einsatz klimafreundlicher Energieträger. TBW.Gas Basis entspricht den Kosten für das Produkt TBW.Erdgas.
Standardmässig wird das Produkt TBW.Biogas 25 mit 25 % Biogasanteil geliefert. Auf Wunsch ist der Umstieg auf 50 % (TBW.Biogas 50) oder 100 % Biogas (TBW.Biogas 100) gegen Aufpreis möglich.
Der Preis für die Netznutzung deckt die Kosten für Transport und Verteilung des Gases und wird abhängig vom Verbrauch berechnet. Zusätzlich wird ein Grundpreis erhoben, der einer Zähler-Miete entspricht und sich nach der Zählergrösse richtet. Enthalten sind zudem Abgaben an das Gemeinwesen sowie Beiträge an den Gasstilllegungsfonds. Dieser Fonds stellt die Finanzierung des späteren Rückbaus der Gasinfrastruktur sicher. Bei einer schweren Mangellage kann vorübergehend ein Zuschlag auf die Netzkosten (Zuschlag Winterversorgung) erhoben werden.
Die Verbrauchsermittlung zeigt, wie viel Kubikmeter Wasser während der Bezusperiode verbraucht wurde.
Die ausgewiesene Zählernummer muss mit der Nummer des Wasserzählers übereinstimmen.
Die Kosten für das gelieferte Wasser setzen sich aus dem Verbrauchspreis und einem Grundpreis zusammen. Der Grundpreis deckt die Aufwendungen für Feuerschutz, Qualitätssicherung, Messung und Abrechnung sowie die Bereitstellung des Wassers und richtet sich nach der Zählergrösse.
Der Benützungspreis für Radio und TV wird standardmässig verrechnet. Bei Abschluss eines Thurcom-Abos ist dieser Betrag bereits im Abo enthalten und wird auf der Energierechnung nicht verrechnet. Falls Sie den Radio/TV-Kabelanschluss nicht benötigen oder nicht mehr benutzen, melden Sie sich bitte über unsere Kontaktseite bei uns.
Hier lässt sich der aktuelle Verbrauch mit den Werten der letzten zwei Jahre vergleichen. Strom und Gas werden in Kilowattstunden (kWh), Wasser in Kubikmetern (m³) angezeigt.
In diesem Bereich informieren wir über aktuelle Themen, Änderungen oder Neuigkeiten.
Der Einzahlungsschein entfällt, wenn ein Lastschriftverfahren (LSV oder DD) genutzt wird oder eine Registrierung für eBill besteht.
Kontakt
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Abrechnung? Wir sind gerne persönlich für Sie da.
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