Installationskontrolle Strom

Unsere Dienstleistungen

Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, ein Register aller Niederspannungsinstallationen zu führen. Dazu gehört auch, die Eigentümer regelmässig aufzufordern, einen Sicherheitsnachweis für ihre elektrischen Anlagen einzureichen.

Die sogenannte Installationskontrolle betrifft alle elektrischen Einrichtungen innerhalb und ausserhalb eines Gebäudes. Sie muss durch eine vom Bund autorisierte Fachstelle durchgeführt werden.

Wichtig für Sie als Eigentümer

Nach der Erstinstallation – und danach in regelmässigen Abständen – sind Sie verpflichtet, Ihre Elektroanlage gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) prüfen zu lassen.

Wie oft muss kontrolliert werden?

Kontrollintervall Gilt für folgende Installationen
Jährlich Baustellen, Bühnenhäuser von Theatern, Operationsräume, Jahrmärkte, explosionsgefährdete Räume
Alle 5 Jahre Korrosionsgefährdete Räume, extreme Temperaturen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Räume mit Menschenansammlungen (z. B. Theater, Spitäler, Schulhäuser, Gaststätten), Campingplätze, Bootsanlegestellen
Alle 10 Jahre Alle 10 Jahre Werkstätten, Bauernhöfe, feuchte oder feuergefährdete gewerblich genutzte Räume
Alle 20 Jahre Wohnbauten

Wenn Sie unsicher sind, wann Ihre nächste Kontrolle fällig ist oder welche Schritte erforderlich sind, beraten wir Sie gerne.

Jessica Gonzalez

Fachperson Installationskontrolle