Installationskontrolle Strom
Unsere Dienstleistungen
Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, ein Register aller Niederspannungsinstallationen zu führen. Dazu gehört auch, die Eigentümer regelmässig aufzufordern, einen Sicherheitsnachweis für ihre elektrischen Anlagen einzureichen.
Die sogenannte Installationskontrolle betrifft alle elektrischen Einrichtungen innerhalb und ausserhalb eines Gebäudes. Sie muss durch eine vom Bund autorisierte Fachstelle durchgeführt werden.
Wie oft muss kontrolliert werden?
| Kontrollintervall | Gilt für folgende Installationen |
|---|---|
| Jährlich | Baustellen, Bühnenhäuser von Theatern, Operationsräume, Jahrmärkte, explosionsgefährdete Räume |
| Alle 5 Jahre | Korrosionsgefährdete Räume, extreme Temperaturen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Räume mit Menschenansammlungen (z. B. Theater, Spitäler, Schulhäuser, Gaststätten), Campingplätze, Bootsanlegestellen |
| Alle 10 Jahre | Alle 10 Jahre Werkstätten, Bauernhöfe, feuchte oder feuergefährdete gewerblich genutzte Räume |
| Alle 20 Jahre | Wohnbauten |
Wenn Sie unsicher sind, wann Ihre nächste Kontrolle fällig ist oder welche Schritte erforderlich sind, beraten wir Sie gerne.
Jessica Gonzalez
Fachperson Installationskontrolle